Kollegah & Farid Bang: "JBG 3" kommt auf den Index
Zehn Monate nach Veröffentlichung
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat entschieden: Ab dem 28. September 2018 unterliegt "JBG 3" strengen Verkaufs- und Werbeauflagen. So darf der Langspieler weder an Minderjährige verkauft, noch in den Regalen hiesiger Elektronikmärkte oder Online-Shops ausgestellt werden. Vor der Entscheidung waren Kollegah & Farid Bang persönlich bei der Prüfstelle in Bonn erschienen, um ihre Texte zu erklären.
Das Urteil kommt wenig überraschend, schließlich wurden auch schon die Vorgänger der Reihe "Jung Brutal Gutaussehend" und "Jung Brutal Gutaussehend 2" wenige Monate nach Release indiziert. Durch die deutschlandweite Debatte um Zeilen wie "Mein Körper definierter als von Ausschwitz-Insassen" hatte sich die Frage nach der Kunstfreiheit ohnehin noch einmal verschärft.
Wie sinnvoll solche Indizierungen anno 2018 in Zeiten von Internet & Co. sind, bleibt dabei fragwürdig. Zwar kann man betroffene Alben offiziell nur "unter der Ladentheke" bekommen, auf YouTube sind sie dagegen häufig frei zugänglich ("JBG 2" ist in voller Länge seit fünf Jahren online und wurde über 1,3 Millionen Mal geklickt). Knapp formuliert: Wer's hören mag, wird es hören.
Video: Kollegah & Farid Bang - "Sturmmaske auf"